Wir im Hauptpersonalrat

Thema: Weiterentwicklung des Gymnasiums

Wir im SPhV sagen:

Unser Gymnasium im Saarland verdient zukunftsweisende Konzepte für eine echte qualitative Weiterentwicklung, die unseren Schülern, unseren Vorstellungen von Unterricht und unserem Bildungsauftrag gerecht werden.

Das haben wir getan:
  • Die SPhV-Mitglieder im HPR haben in allen Stellungnahmen und Mit- bestimmungsverfahren sachlich und unmissverständlich die besonderen Bedürfnisse der Gymnasien formuliert.
  • Wir im SPhV arbeiten regelmäßig und intensiv am „Runden Tisch gymnasiale Bildung“ mit den Vertretern aller Fachverbände der gymnasialen Unterrichtsfächer zusammen.
  • Mit Gymnasium Plus haben wir im SPhV das innovative Konzept für die Weiterentwicklung zu einem top-modernen neunjährigen Gymnasium erarbeitet.
Unser nächstes Ziel lautet:

Wir wollen erreichen, dass Gymnasium Plus von der Schulpolitik auch tatsächlich umgesetzt wird. Dazu gehört auch unser Einsatz für die Wiederherstellung des zweijährigen Referendariats. Zu diesem Zweck arbeiten wir nicht nur mit den Vertretern von Lehrkräften, Schülern, Eltern und benachbarten Schulformen zusammen, sondern informieren gezielt auch die Öffentlichkeit, die Parteien und die Politik im Saarland.

Thema: Arbeitsbedingungen

Wir im SPhV sagen:

Wir Lehrerinnen und Lehrer haben bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und eine angemessene Besoldung verdient. Gemeinsam mit starken Partnern kämpfen wir dafür.

Das haben wir getan:
  • Mit der Durchführung der bundesweiten Arbeitszeitstudie des DPhV im Saarland haben wir den wissenschaftlich abgesicherten Nachweis geführt, dass die Lehrerinnen und Lehrer an saarländischen Gymnasien die am höchsten belasteten Lehrkräfte in ganz Deutschland sind. Jetzt ist der Dienstherr am Zug.
  • Unser Vorsitzender Marcus Hahn vertritt die Interessen des Lehrerbe- reichs im Verhandlungsteam des dbb Saar bei den Gesprächen zur Zukunftssicheren Landesverwaltung und bei den Besoldungsgesprächen. Zuletzt haben wir dabei für die Jahre 2019 – 2021 einen nachhaltigen Erfolg erzielt.
  • Wir engagieren uns bei der juristischen Auseinandersetzung um eine verfassungskonforme Besoldung der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer. Dazu helfen wir nicht nur, die Gerichtsverfahren voran zu treiben, sondern stellen auch Musteranträge und Rechtsberatung für die Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien bereit.
Unser nächstes Ziel lautet:

Wir wollen bei der Einrichtung der sogenannten „multiprofessionellen Teams“ Schul- und Unterrichtsassistenten für die Gymnasien erhalten. Dazu haben wir ein schlüssiges Konzept bereits vor geraumer Zeit erarbeitet, für dessen Umsetzung wir uns einsetzen. Außerdem wollen wir eine angemessene Gehaltserhöhung für die Referendare, deren Vorbereitungszeit dringend im Sinne der Qualitätssicherung auf zwei Jahre verlängert werden muss.

Thema: Digitalisierung

Digitalisierung an Gymnasien muss rechtssicher, pädagogisch sinnvoll und praktikabel umgesetzt werden.

Wir im SPhV sagen:

Lehrkräfte, die digitale Dienste nutzen, dürfen nicht länger ihre Persönlichkeitsrechte aufs Spiel setzen müssen, mit einem Fuß im Gefängnis stehen oder sich zusätzliche Belastungen einhandeln.

Das haben wir getan:
  • Die SPhV-Mitglieder im HPR haben dafür gesorgt, dass Dienstverein- barungen zum Thema E-Mail und zum Einsatz der Lernplattform OSS abgeschlossen wurden.
  • Die Örtlichen Personalräte erhielten auf unsere Initiative hin Vorlagen für den Abschluss eigener Dienstvereinbarungen an ihren Gymnasien.
  • Am Studienseminar haben wir im SPhV gemeinsam mit dem Örtlichen Personalrat der Referendare Dienstvereinbarungen für E-Mail und für die Lernplattform des Seminars erarbeitet.
Unser nächstes Ziel lautet:

Wir wollen eine verlässliche Grundlage für den Einsatz der vom Dienstherrn versprochenen digitalen Endgeräte für Lehrkräfte schaffen. Dazu werden wir im HPR eine Dienstvereinbarung für ein digitales Identitätsmanagement und ein Mobile-Device-Management vorantreiben.

Thema: Corona-Pandemie

Wir im SPhV sagen:

Wir wollen die Corona-Pandemie nicht nur bewältigen, sondern wir wollen auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft daraus ziehen.

Das haben wir getan:
  • Auf Initiative der SPhV-Mitglieder im HPR haben wir innovative Formen und Werk- zeuge der Personalratsarbeit entwickelt und eingeführt.
  • Wir im SPhV haben uns dafür stark gemacht, die Zusammenarbeit mit den Örtlichen Personalräten in der Krise weiter zu intensivieren. Dazu haben wir auch digitale Schulungs- und Beratungsangebote entwickelt.
  • Wir haben stets auf Alarmismus verzichtet, sondern durch sachliche und konstruktive Vorschläge Maßnahmen des Dienstherrn zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitsorganisation bewirkt. (Dass diese Maßnahmen oft verspätet, halbherzig und schlecht kommuniziert umgesetzt wurden, steht auf einem anderen Blatt).
Unser nächstes Ziel lautet:

Wir wollen Verbesserungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz; außerdem wollen wir brauchbare Regelungen für den Einsatz von digitalen Unterrichtshilfsmitteln. Dazu werden wir Vorschläge für bessere Schulbau- und Ausstattungsrichtlinien sowie für eine Stärkung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz vorlegen. Außerdem werden wir eine dienst- und schulrechtliche Verankerung von digitalen Lern- und Unterrichtshilfsmitteln erwirken. Dazu gehören auch klare Aussagen, wie ein sachgerechter Ausgleich für die Mehrbelastung durch solche Lernformen geschaffen werden kann.

Thema: Wirksame Mitbestimmung

Wir im SPhV sagen:

Wenn Mitbestimmung wirksam sein soll, muss sie mit Sachkunde, Erfahrung und Nachdruck gestaltet werden.

Das haben wir getan:
  • Die SPhV-Mitglieder im HPR bilden sich im Saarland und bundesweit regelmäßig fort. Sie arbeiten in Fachausschüssen des Deutschen Philologenverbands mit den Kolleginnen und Kollegen aus allen anderen Bundesländern zusammen.
  • Wir im SPhV schulen regelmäßig Örtliche Personalräte und beraten sie in allen Fragen der Personalratsarbeit.
  • Wir im SPhV arbeiten intensiv mit dem Örtlichen Personalrat am Studienseminar zusammen.
  • Wir im SPhV stellen den Personalräten technische und organisatori- sche Hilfsmittel bereit, damit sie – nicht zuletzt in der Corona-Pandemie – die Interessen von uns Lehrerinnen und Lehrern optimal vertreten.
Unser nächstes Ziel lautet:

Wir wollen Beurteilungsrichtlinien, die den spezifischen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Tätigkeitsgebieten an Gymnasien besser gerecht werden. Dazu zählen auch fairere Prüfungsverfahren im Referendariat. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck bei der Neugestaltung der entsprechenden Rechtsnormen ein.

Position des SPHV: Lehreraus- und Weiterbildung

Problemanzeige

  • Aufgrund von haushalterisch und politisch bedingten Entscheidungen droht das Lehramtsstudium zu einem Studium zweiter Klasse zu werden.
  • Zusätzliche Aufgaben und Akzentverschiebungen haben in der Lehrerbildung den Blick auf das an Gymnasien Wesentliche, die solide fachliche und pädagogische Grundlage des Unterrichtens, verstellt.
  • Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um ein Viertel auf 18 Monate hat gravierende negative Folgen für die Organisation und die Ausgestaltung des Referendariats gebracht.
  • Investitionen zur Steigerung der Qualität und der Nachhaltigkeit der Lehrerbildung wurden versäumt, insbesondere im Übergang vom Referendariat in die Festeinstellung und in der Weiter- und Fortbildung der Lehrkräfte.
  • Die dritte Phase der Lehrerbildung krankt an einer Zweckentfremdung als Instrument zur Durchsetzung schulpolitischer Reformen und Projekte.

Grundsätze
Eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale der Lehrerbildung im Saarland (und in ganz Deutschland) ist die Strukturierung nach den drei Phasen Studium, Vorbereitungsdienst und Fort- und Weiterbildung. Der Saarländische Philologenverband betrachtet diese Struktur als sinnvoll und zukunftsträchtig und fordert deren sorgfältige Pflege. Sie bildet auch die Grundlage für den engen Zusammenhang zwischen den Unterrichtsfächern und ihrer jeweiligen Bezugswissenschaft.
Gegenwärtig benötigt besonders die zweite Phase und der Übergang zwischen Referendariat und Festanstellung hohe Aufmerksamkeit.
Die Fachlichkeit, also die reflektierte, wissenschaftsbezogene Durchdringung des Unterrichtsfachs, bildet die Grundlage erfolgreichen Unterrichts am Gymnasium. Die Professionalität der Lehrkräfte an Gymnasien beruht auf einem wissenschaftlichen Studium in zwei Fächern. An der fachlichen Tiefe dieses Studiums dürfen im Vergleich zu anderen Studiengängen keine Abstriche gemacht werden; das auch deshalb, weil Abstriche bei der Ausbildung der Lehrkräfte unweigerlich zu Verschlechterungen in der Unterrichtsqualität führen.
Der Saarländische Philologenverband betrachtet den geordneten Zugang zur Unterrichtstätigkeit an Gymnasien als bedeutende demokratische Errungenschaft. Daher soll dieser Zugang weiterhin durch staatliche Prüfungen und durch einen staatlichen Vorbereitungsdienst geregelt und gestaltet werden.
Der Vorbereitungsdienst muss sich hinsichtlich seiner Dauer, seiner Organisation und inneren Ausgestaltung den stark gestiegenen Anforderungen stellen. Das erfordert planvolle Verbesserungen und erhebliche Investitionen, speziell in die Arbeitsbedingungen von Referendaren und Ausbildern.

Fachlichkeit der Lehrerbildung
Lehrkräfte an Gymnasien benötigen eine Erstausbildung in Form eines vollwertigen wissenschaftlichen Studiums in zwei Fächern. Abstriche gegenüber anderen Studiengängen hinsichtlich der Breite des Angebots und der fachlichen Tiefe sind für den Saarländischen Philologenverband nicht akzeptabel. Akzentsetzungen im Hinblick auf fachdidaktische Anteile sind auch im gymnasialen Lehramtsstudium möglich, ebenso wie bildungswissenschaftliche Anteile – möglicherweise weiterhin als eigenständiger Studienteil – die fachlichen Teile nach einem schlüssigen Gesamtkonzept ergänzen können.
Der enge Bezug zwischen den Unterrichtsfächern und ihrer jeweiligen Bezugswissenschaft stellt einen wesentliches Qualitätsmerkmal des gymnasialen Unterrichts dar. Daher müssen in der universitären Lehrerausbildung hauptsächlich solche Lehrveranstaltungen angeboten werden, die die wissenschaftliche Reflexion der Studienfächer in Perspektive des Unterrichts zum Gegenstand haben. Demgegenüber sind Lehrveranstaltungen, die das Unterrichten selbst in den Vordergrund stellen, quantitativ zu reduzieren. Ein wesentliches Merkmal erfolgversprechender Lehramtsstudiengänge ist die Transparenz, also die Durchlässigkeit für die Studenten, die sich noch nach Studienbeginn auf eine rein fachbezogene oder auf das Lehramt ausgerichtete berufliche Tätigkeit orientieren können sollen.
Die Landesuniversität hat die Aufgabe, Lehramtsstudiengänge in allen an Gymnasien vorhandenen Unterrichtsfächern anzubieten und die Studienneigung im Hinblick auf die Lehramtsstudiengänge zu fördern. Die Zulassung von Bewerbern zu den Lehramtsstudiengängen darf nur nach Maßgabe der Ausbildungskapazitäten in der zweiten Phase der Lehrerbildung beschränkt werden; die Auswahl der Bewerber hat in erster Linie nach auf das Studienfach bezogenen Kriterien zu erfolgen, wobei die Abiturnote als wichtigstes Kriterium zu berücksichtigen ist.

Qualität des Vorbereitungsdienstes
Dem Vorbereitungsdienst kommt sowohl in der individuellen Laufbahn der einzelnen Lehrkräfte als auch als Gestaltungsinstrument der Lehrerbildung die Bedeutung einer zentralen Schalt- und Entwicklungsschnittstelle zu. Der SPhV fordert die maximal möglichen Investitionen in diesem Bereich, da hier die entscheidenden Weichenstellungen für die Qualitätsentwicklung des saarländischen Schulwesens gestellt werden.
Der SPhV hat die Verkürzung der Dauer des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate stets abgelehnt; in dieser Ablehnung sieht sich der Philologenverband durch alle zwischenzeitlich eingetretenen Probleme und Veränderungen bestätigt. Daher fordert der SPhV die Ausdehnung des Vorbereitungsdienstes auf 24 Monate als wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung.
Der SPhV betrachtet  die Versuche zur Standardisierung und Modularisierung der Seminaranteile im Vorbereitungsdienst als erfolgversprechenden Ansatz, insofern dadurch die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und der Ausbildungsgegenstände verbessert wurden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass der Ausbildungsumfang zu hoch ist und die Leistungsfähigkeit von Referendaren, Ausbildern und dem Seminar gleichermaßen überfordert. Daher empfiehlt der SPhV zu prüfen, inwiefern die Reduzierung der Ausbildung um diejenigen Anteile, die nicht zu den Kernaufgaben der zweiten Phase der Lehrerbildung gehören, möglich ist.
Ein gravierendes Defizit der zweiten Phase der Lehrerbildung in ganz Deutschland besteht in der übertriebenen Ausrichtung auf einzelne Unterrichtsstunden, die zum einen das Lernen an den Seminaren selbst, zum zweiten die Reflexion der Unterrichtsversuche der Referendare und schließlich auch die Beurteilung der Ausbildungsleistung dominiert. Diese übertriebene Konzentration auf die einzelne Unterrichtsstunde erschwert die gerechte Beurteilung der Referendare und fördert eine verzerrte Sicht auf die Unterrichtstätigkeit nach Abschluss der zweiten Phase. Insofern behindert sie das Erreichen der Ziele der zweiten Phase. Mit der Abschaffung der zweiten Staatsarbeit, die eine Konzession im Zuge der – sachlich falschen – Verkürzung des Vorbereitungsdienstes darstellte, wird diese Fehlentwicklung weiter verstärkt. Daher plädiert der SPhV für die Einführung von prüfungsrelevanten Ausbildungsteilen, die die fachliche, didaktische und praxisorientierte Reflexion von mehrere Einzelstunden übergreifenden Unterrichtssequenzen beinhalten.

Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst stellt für die Absolventen den Abschluss ihrer Ausbildung dar. Insofern bekräftigt der SPhV den Rechtsanspruch auf einen Referendarsplatz. Dem Staat als Monopol-Ausbilder kommt das Recht zu, Bewerber nach einem differenzierten Verfahren anhand ihrer Eignung und Leistung auszuwählen und die Anzahl der Ausbildungsplätze nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zu kontingentieren. Unzumutbar lange Wartezeiten stellen allerdings einen Missstand dar, der nicht zuletzt aus sozialen Gründen verhindert werden muss. Der SPhV beurteilt die Koppelung der an der Universität und am Studienseminar zur Verfügung gestellten Studienplätze als geeignetes Instrument, um unzumutbare Wartezeiten und Fehlallokationen im Hinblick auf spätere Einstellungschancen zu verringern. Eine Bevorzugung von „Saarländern“ lehnt der SPhV aus Gründen der Rechtssicherheit und wegen des Prinzips der Bestenauslese ab; allerdings plädiert der SPhV dafür, mit Hilfe differenzierter Instrumente bestehenden Missbrauch wie z.B. regional unterschiedliche Notentraditionen zu verhindern. Daher fordert der SPhV Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit wie z.B. länderübergreifende Informationen über Abschlussnoten und Leistungsanforderungen, die bei Einstellungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Die Beurteilung der Leistung von Referendaren muss transparent, objektiv, valide und reliabel erfolgen. Die Referendare haben ein Recht auf optimale Transparenz ihrer Beurteilungen. An die Seite der Benennung und Erläuterung der Beurteilungskriterien muss dazu in erster Linie zwingend die Information über deren Gewichtung im Rahmen jeder einzelnen Beurteilung treten. Weiterhin fordert der SPhV, dass statistische Auswertungen der Prüfungsergebnisse auch als Instrument der Qualitätsentwicklung im Studienseminar verwendet werden. Dabei ist besonders auf Notenunterschiede zwischen den Fächern zu achten.

Organisation des Studienseminars
Der SPhV betrachtet die mehrfach erfolgten, grundlegenden Organisationsreformen im Studienseminar als Ausdruck einer wenig durchdachten Führung, die zudem wenig Rücksicht auf die dienstlichen Belange, die organisatorischen Erfordernisse und die Arbeitsbelastung des Personals genommen hat. Auch wenn die gegenwärtige Situation mit der räumlichen Zusammenführung der Seminare gewisse Vorteile bringt, wurden doch die Synergieeffekte der räumlichen Zentralisierung und die organisatorischen Vorteile bei weitem überschätzt. Insbesondere die Belastung des Personals ist immer noch bei weitem zu hoch. Notwendige und längst geforderte Investitionen wie z.B. die personelle Aufwertung der Seminarleitungen, die bessere sachliche Ausstattung und die Errichtung einer Supervision wurden bislang versäumt. Daher fordert der SPhV die sofortige Erstellung eines Investitionsprogramms für das Studienseminar.
Nicht zuletzt in Folge der falschen Verkürzung des Vorbereitungsdienstes hat sich auch die Arbeitssituation der Referendare dramatisch verschlechtert. In der Kürze der Zeit ist eine Einarbeitung in die neue Aufgabe am Seminar selbst kaum noch möglich, bevor der – mit viel zu hohem Stundenansatz ausgestattete – eigenverantwortliche Unterricht beginnt. Während dieser Zeitspanne wird von den Referendaren neben der unterrichtlichen Tätigkeit viel zu viel an organisatorischen Leistungen verlangt, so insbesondere der Wechsel zwischen mehreren Ausbildungs- und Einsatzschulen, teilweise mehrfach an einem Tag. Dadurch wird als Nebeneffekt auch die Arbeit der Gymnasien unnötig erschwert und darunter leidet sowohl die Arbeitssituation an den Gymnasien als auch die Unterrichtsqualität. Als Sofortmaßnahme zur Behebung dieser Probleme fordert der SPhV, die von Referendaren im eigenverantwortlichen Unterricht geleisteten Unterrichtsstunden aus dem Budget der Gymnasien herauszunehmen. Weiterhin fordert der SPhV die Gewährung einer Reisezulage für Referendare im eigenverantwortlichen Unterricht von 150 Euro pro Monat.

Fachleiter
Das Prinzip der fachleiternahen Ausbildung im Saarland hat sich inhaltlich bewährt und im Vergleich zu anderen Ansätzen als kostensparend erwiesen. Der Dienstherr spart durch die Tätigkeit der Fachleiter Personalmittel für die Betreuung und Anleitung der Referendare im Unterrichtseinsatz und spart weiterhin in hohem Maße Personalmittel, indem die Fachleiter zu ausbildungsfremden Aufgaben wie z.B. der Arbeit in Lehrplan- und anderen Kommissionen, der Wahrnehmung von Dienstherrnaufgaben bei der Beurteilung von Lehrkräften oder auch in der ersten Phase der Lehrerbildung eingesetzt werden. Der SPhV fordert, diese eingesparten Mittel zumindest zum Teil in die Lehrerbildung zu reinvestieren.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, bei der Auswahl der Fachleiter auf Lehrkräfte mit umfangreicher eigener Unterrichtserfahrung zurückzugreifen. Dies ist umso wichtiger, als unter veränderten gesellschaftlichen und beruflichen Umständen der Aspekt der persönlichen Begleitung und Entwicklung der Referendare stark an Bedeutung gewonnen hat. Fachleiter benötigen unter anderem deshalb auch viel mehr Freiräume zur Betreuung der Referendare. Das muss sich zum einen in entsprechenden Freistellungen niederschlagen und zum anderen in Maßnahmen, die die organisatorischen Belastungen und die Fahrtzeiten deutlich reduzieren.

Berufseinstieg
Auch die Landesregierung hat offensichtlich erkannt, dass die Anforderungen an die Phase des Berufseinstiegs stark gewachsen sind. Das wird unter anderem daran sichtbar, dass die Probezeit von zwei auf drei Jahren verlängert wurde. Gleichzeitig wurde jedoch der Berufseinstieg für die neu eingestellten Lehrkräfte willkürlich erschwert. Die am deutlichsten sichtbare dieser Willkürmaßnahmen ist die Kürzung der Eingangsbesoldung. Abgesehen davon verzichtet das Saarland im Lehrerbereich auf eine strukturierte Begleitung der Berufseinsteiger, obwohl eine solche Begleitung sich in vielen anderen Bereichen der Landesverwaltung als in höchstem Maße effektiv erwiesen hat. Der SPhV zählt die Benennung von Mentoren an den Schulen, also erfahrenen Lehrkräften mit spezieller Ausbildung, ausreichenden Freistellungen und ihrer Verantwortung entsprechender Eingruppierung zu den am ehesten erfolgversprechenden Maßnahmen zur besseren Gestaltung der Berufseinstiegsphase. Weiterhin ist an eine zeitlich befristete Reduzierung der Pflichtstundenzahl – selbstverständlich ohne weitere Kürzung der Besoldung – zu denken. Diese Maßnahme ist als Sofortmaßnahme zu verstehen, die der oben angesprochenen Fehlentwicklung einer Konzentration der Lehrerbildung auf einzelne Stunden entgegenwirkt und den bislang nur schlecht vorbereiteten Übergang in die auf längerfristige Verantwortung ausgerichtete Unterrichtstätigkeit erleichtern kann. Nach der notwendigen Akzentverschiebung im Referendariat kann diese Sofortmaßnahme sich möglicherweise später als nicht mehr notwendig erweisen.

Dritte Phase der Lehrerbildung
Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte hat in den letzten Jahren eine deutliche inhaltliche Verschiebung erfahren. Gegenwärtig nehmen Themenbereiche, die eigentlich zu den Führungsaufgaben der Schulpolitik zählen, einen sehr großen Anteil der Fort- und Weiterbildungstätigkeit ein. Dazu zählt insbesondere die Begleitung und Umsetzung schulpolitischer Reformen und Projekte sowie der Bereich der Schul- und Personalentwicklung. Demgegenüber hat die fachliche Weiterbildung der Lehrkräfte, speziell der Wissenstransfer von den Bezugswissenschaften in den Unterricht, deutlich an Gewicht verloren. Eigene Forschung und Publikation im Bereich der Lehrerbildung findet von Seiten der Lehrerbildung praktisch nicht mehr statt. Auch der Austausch der Lehrkräfte in Bezug auf gelungene Unterrichtsansätze ist, nicht zuletzt aufgrund der falschen Verkürzung des Referendariats und der damit verbundenen Abschaffung der zweiten Staatsarbeit ins Stocken geraten.
Der SPhV sieht diese Entwicklung sehr kritisch, insofern sie die Qualität und die Attraktivität der dritten Phase der Lehrerbildung gefährdet und die Anforderungen des gymnasialen Unterrichts ignoriert.
Zugleich haben sich organisatorische Maßnahmen der Vergangenheit als wenig effizient erwiesen. Insbesondere die mit der Schaffung von Stellen im Bereich der Fort- und Weiterbildung angestrebte Professionalisierung ist ausgeblieben, während zugleich der Umfang der speziell vom Gymnasialbereich zu stellenden Abordnungsstunden weitaus weniger als erhofft gesunken ist. Das hat unter anderem gravierende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Fort- und Weiterbildung, speziell am LPM. Ebenso ist es missglückt, dem Dilemma zwischen fortbildungsbedingtem Unterrichtsausfall und der fortbildungsbedingten Mehrbelastung für die Lehrkräfte zu entkommen. Der SPhV bekräftigt die auch von Seiten des Personals am LPM vorgebrachte Kritik an der zunehmenden Verschiebung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in die unterrichtsfreie – und damit am Rande oder außerhalb der üblichen Arbeitszeiten – liegende Zeit. Stattdessen fordert der SPhV das klare Bekenntnis zur Notwendigkeit fachlicher Fort- und Weiterbildung und die Bereitstellung dazu notwendiger Personalmittel, z.B. in Form eines Fort- und Weiterbildungszuschlags zur Lehrerreserve.

Position des SPHV: Schulische Unterstützungssysteme

Problemanzeige

  • Immer mehr außerunterrichtliche Aufgaben werden auf die Lehrkräfte an Gymnasien abgewälzt.
  • Die technischen Anforderungen an den Unterricht wachsen, ohne dass geeignete und professionelle Unterstützung zur Verfügung steht.
  • Funktionsstelleninhaber an Schulen werden in immer höherem Maße durch Verwaltungsaufgaben an der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben gehindert.
  • Es fehlt eine Gesamtkonzeption zur Beschaffung, Verwendung und Wartung digitaler Medien.

Grundsätze

Lehrkräfte sollen sich hauptsächlich auf ihre unterrichtlichen Aufgaben konzentrieren können. Außerunterrichtliche Aufgaben müssen daher soweit wie irgend möglich reduziert werden. Unbedingt notwendige außerunterrichtliche Aufgaben sollen soweit möglich von speziell dafür ausgebildeten Assistenten übernommen werden. Die gegenwärtig geübte Praxis, solche Aufgaben von Lehrkräften, Funktionsstelleninhabern, dem Schulleiter oder dem Verwaltungspersonal durchführen zu lassen, ist ineffizient, verursacht unnötige Probleme und hat aufgrund der dadurch gebundenen Ressourcen negativen Einfluss auf die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.
Um dem Investitionsstau im Bereich der technischen Ausstattung der Gymnasien abzuhelfen, sind gezielte Investitionen nötig, die durch zukunftsorientierte Anwendungskonzepte speziell im Bereich der digitalen Bildung begleitet werden müssen.

Unterrichtsassistenten

Speziell für Vertretungslehrkräfte und für Referendare, genauso aber auch für Lehrkräfte mit eng getaktetem Stundenplan oder häufigem Raumwechsel bewirken Unterrichtsassistenten eine wirksame Entlastung und – insofern dadurch Zeit und Kraft für unterrichtliche Aufgaben frei wird – eine spürbare Qualitätssteigerung. Unterrichtsassistenten können bei einer entsprechenden Ausbildung außerunterrichtliche oder unterrichtsbegleitende Aufgaben bewältigen. Dazu zählt beispielsweise die Organisation von Klassenfahrten, die organisatorische Vorbereitung von Elternabenden, das Ausfüllen von Formularen und der Schriftverkehr, das Einholen von Angeboten für Fahrten, das Anfertigen von Protokollen und Dokumentationen usw. Unterrichtsassistenten können auch in den nicht-technischen und nicht-naturwissenschaftlichen Fächern wichtige Aufgaben zur Unterrichtsdurchführung übernehmen, so z.B. die Pflege und zeitgerechte Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, von Unterrichtsmedien oder das Vervielfältigen von Arbeitsmaterialien. AnzusetzenisteinBedarfvoneinerAssistentenstellefürjeweilsdreiKlassen, deren Einsatz am besten jahrgangsweise erfolgt und die mit den Klassen aufwachsen. Die Stellen sind je nach Anforderungsprofil mit EG 6 bis EG 8 zu bewerten.

Technische Assistenten

Die besonders hohen organisatorischen Anforderungen an den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern, genauso aber auch im Fach Sport und in den musisch-künstlerischen Fächern belasten die Lehrkräfte zunehmend. Viele der damit verbundenen Aufgaben können von technischen Assistenten effizient erledigt werden. Dazu zählt die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien z.B. für Experimente, gegebenenfalls der Aufund Abbau von Versuchen, die Reinigung, Wartung und Pflege von schuleigenen Unterrichtsmaterialien und Geräten, die Verwahrung und Bereitstellung von Schülerarbeiten, das Einholen von Angeboten und die Durchführung von Beschaffungen usw. Technische Assistenten können auch technische und organisatorische Aufgaben zur Vorund Nachbereitung von Unterricht effizient übernehmen, so beispielsweise die Bereitstellung und die Funktionsprüfung von Medien, die Bereitstellung von Software und Computern für den Unterricht usw. Technische Assistenten können damit nicht nur die Lehrkräfte entlasten und so – ähnlich wie die Unterrichtsassistenten – einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung des Unterrichts leisten, sondern ihre Tätigkeit erlaubt auch den kostensparenden Einsatz von Unterrichtsmitteln und deren häufigeren und vielfältigeren Einsatz. Mit Hilfe technischer Assistenten ist es auch ohne weiteres möglich, organisatorische und technische Schwierigkeiten zu überwinden, die bislang den Einsatz bestimmter Techniken wie z.B. von elektronischen Geräten für Unterrichtszwecke unmöglich machen, weil die Gefahr von Beschädigungen und Verschleiß durch unsachgemäße Handhabung oder Pflege reduziert wird.
Anzusetzen ist ein Bedarf von einer Assistentenstelle pro Schulfach, wobei je nach Situation an den einzelnen Gymnasien auch die Zusammenarbeit in Fächergruppen (z.B. naturwissenschaftliche Fächer) möglich erscheint. Die Stellen sind mit EG 6 bis EG 8 zu bewerten.

Verwaltungsassistenten

Die personelle Struktur der Schulverwaltung entspricht im Wesentlichen derjenigen des späten 19. Jahrhunderts und ist den Anforderungen an eine moderne Schulleitung nicht gewachsen. Dringend erforderlich ist die Schaffung von Stellen für Verwaltungsassistenten, die organisatorische, bürokratische und koordinative Aufgaben, die mit der Zeit den Schulverwaltungen zugewachsen sind, effizient und verlässlich erledigen. Zu den möglichen Einsatzgebieten von Verwaltungsassistenten zählt neben der Terminkoordination die Organisation von Praktika in der Schule, das Schulgesundheitswesen, die Haushaltskontrolle, die Weiterleitung von Dokumenten von bzw. zum Dienstherrn, die Pflege des Archivs und der Kontakt zu externen Stellen wie z.B. der Feuerwehr, den Sozialverwaltungen, Versicherungsträgern, den Trägern von Nachmittagsangeboten, dem Schulpsychologischen Dienst oder den Jugendämtern.

Der Einsatz von Verwaltungsassistenten fördert die sachgerechte Geschäftsund Aufgabenteilung innerhalb der Schulverwaltung und gewährleistet eine effiziente und verlässliche Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben. Je nach Größe der Schule ist mit einem Bedarf an zwei oder mehr Verwaltungsassistenten zu rechnen, wobei Kooperationen zwischen benachbarten Gymnasien zu Synergieeffekten führen können. Bei den Verwaltungsassistenten sollte es sich um Verwaltungsangestellte mit einer einschlägigen Ausbildung und Berufserfahrung handeln. Die Stellen sind nach EG 8 bis EG 9 zu bewerten.

Technische Ausstattung

Ein gravierendes Missverständnis besteht darin, die technische Ausstattung von Gymnasien ausschließlich auf die Frage der Sachausstattung zu reduzieren. Diese gängige Praxis widerspricht den Erfordernissen der Gymnasien, bei denen die Wartung, die Pflege und – speziell im EDV-Bereich – die regelmäßige Weiterentwicklung den bei Weitem größten Anteil des Aufwands erzeugt. Weder die rein zentrale Vorgehensweise, die die Verantwortung für die technische Ausstattung alleine den Schulträgern bzw. von diesen beauftragten Unternehmen überträgt, noch die dezentrale Vorgehensweise, die die Verantwortung alleine den Gymnasien überträgt, hat sich in der Praxis bewährt. Die wichtigsten Gründe dafür liegen einerseits im Fehlen von Personal, zum anderen in der mangelnden Flexibilität und Zukunftsorientierung beim Einsatz und bei der Anpassung von Geräten sowie Hardund Softwarelösungen für die Schulen.

Aufgrund der intensiven Nutzung und der im Bildungsbereich kurzen Innovationszyklen sollen technische Geräte an Gymnasien grundsätzlich in einem Zeitraum von zwei Jahren als abgeschrieben bzw. veraltet angesehen werden. Im Normalfall sollten alle technischen Geräte spätestens nach drei Jahren durch moderne Geräte ausgetauscht bzw. durch moderne Lösungen ersetzt werden. Der Philologenverband lehnt den Einsatz veralteter oder ausgemusteter Geräte und Lösungen für Schulzwecke generell ab. Das ist umso wichtiger, als die Anforderungen an Ergonomie und Gesundheitsschutz bei Kindern und Jugendlichen besonders streng eingehalten werden sollen.

Die bestehenden Investitionspläne sollen in dieser Hinsicht angepasst werden und zusätzlich um ein anwendungsorientiertes Konzept zur Implementierung, Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung ergänzt werden, das insbesondere den Personalbedarf realistisch ansetzt. Dazu sollen je nach den Erfordernissen des einzelnen Gymnasiums und nach seinem Schulprofil sowie speziell auf die Voraussetzungen beim Schulträger zugeschnittene Entwicklungsstrategien formuliert werden, die die Bereitstellung entsprechender Mittel und die Erstellung geeigneter Organisationspläne und Aufgabenverteilungen zwischen Schulträger, Schule und den Assistenten an den Schulen erlauben.

Der Bedarf für die sachgerechte technische Ausstattung der Gymnasien ist stark von den lokalen Gegebenheiten abhängig. Mittelfristig wird die Verdoppelung der bislang für diese Zwecke angesetzten Mittel anzustreben sein, wobei zusätzliche Ressourcen durch die Bündelung und Standardisierung von Maßnahmen und die Reorganisation der bisher geübten Praxis zu erwarten sind.

Thema: Pflichtstundenzahl und Arbeitsbedingungen

Wie sehen wir das Problem?

  • Die Pflichtstundenzahl ist zu hoch.
  • Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte entsprechen nicht den heutigen Anforderungen.

Was wollen wir?

  • Senkung der Pflichtstundenzahl um zwei Stunden pro Woche.
  • Unterrichtsassistenten als Hilfskräfte für die technische und organisatorische Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
  • Schulgebäude, die den Erfordernissen der Arbeitssicherheit und der Arbeitsergonomie entsprechen (z.B. beim Hitzeschutz, Möblierung, EDV-Ausstattung).
  • Technische Assistenten für die Wartung und Pflege der schulischen EDV und der Fachräume.
  • Sachgerechte Handhabung von Abordnungsstunden und Zusatzaufgaben des Gymnasialbereichs.
  • Verwaltungsassistenten zur Unterstützung der Schulleitungen und der Klassenlehrer (z.B. bei der Terminkoordination oder beim Einholen von Angeboten).

Was haben wir getan?

Wir im Philologenverband haben dafür gesorgt, dass das Personal auch im Lehrerbereich bei an der „Aufgabenkritik“ im Zuge der Verhandlungen über die zukunftssichere Landesverwaltung beteiligt wird. Die Vorschläge der „Arbeitsgruppe C“ liegen auf dem Tisch: Durch eine schrittweise Reduzierung der für unterrichtsfremde Zwecke eingesetzten Mittel und durch die Verwendung der „demographischen Rendite“ für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht ausreichend Geld zur Verfügung, um die Pflichtstundenzahl zu senken. Es war sinnvoll, die notwendigen Schritte angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen des Jahres 2015/16 auszusetzen. Nachdem die Rahmenbedingungen sich jetzt aber stabilisiert haben, treten wir für ein entschlossenes Modernisierungsprogramm für die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte ein.